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Der Blitz - Die Naturgewalt

Weltweit blitzt es jede Stunde rund eine Millionen Mal. Allein in Deutschland verursachen Blitzschläge alljährlich Schäden in Milliardenhöhe, Tendenz stark steigend.

Diese gigantische Naturgewalt ist für den Menschen einerseits faszinierend, anderseits sind verheerende Schäden, sogar Todesfälle die Folge.

Blitze schlagen zu

Mit zunehmender Verkabelung in und auch zwischen Gebäuden werden die Schadensmöglichkeiten durch Blitzschlag immer größer.

Besonders gefährdet sind alle elektrischen Geräte wie Fernseher, Computer, Haushaltsgeräte, sämtliche Steuer-, Regel-, Heizungs-, und Klimaanlagen und auch alle Telefonanlagen.

Blitzgescheite Hausherren bauen vor

Als Eigentümer oder Betreiber liegt es in Ihrer Verantwortung, Ihre Blitzschutzanlage in Ordnung zu halten. Eine regelmäßige Überprüfung im Abstand von 3-5 Jahren ist genauso wichtig wie die Vollkommenheit des inneren und äußeren Blitzschutzsystems.

Äußerer Blitzschutz gegen direkten Blitzeinschlag

Bestehend aus Fangleitungen auf dem Dach, Ableitungen an der Wand und der Erdungsanlage, welche den Blitzstrom in die Erde ableitet.

Innerer Blitzschutz gegen Blitzstrom Ausbreitung und Überspannungen

Nur wenn der innere Blitzschutz installiert ist, kann die unkontrollierte Ausbreitung des Blitzstromes auf Gebäude-Installation und elektrische Geräte vermieden werden. Der innere Blitzschutz macht Überspannungen unschädlich, die über Leitungen transportiert werden.

Äußerer und innerer Blitzschutz gehören zusammen, um Menschen und Sachwerte wirksam zu schützen.

Informationen zu Blitzschutzanlagen und Überspannungsschutz

Wir möchten auch Sie davon in Kenntnis setzen, dass seit Oktober 2006 die national geltende Blitzschutznorm in Kraft getreten ist und somit die alte DIN VDE 0185 Teil 1 und 2, auch Teil 100-107, 110 nicht mehr gültig ist. Die überarbeitete Ausgabe der neuen Norm ist die DIN VDE 0185-305 Teil 1-4. Es gelten weiterhin die Beiblätter 1-5. Sie gliedert sich wie folgt auf:
  • DIN VDE 305 Teil 1 (Allgemeine Grundsätze zum Blitzschutz)
  • DIN VDE 305 Teil 2 (Risikomanagement)
  • DIN VDE 305 Teil 3 (Blitzschutz von baulichen Anlagen und Personen)
  • DIN VDE 305 Teil 4 (Blitzschutz von elektrischen und elektronischen Systemen in Gebäuden, Überspannungsschutz)
Nach dieser Normung sind einige sowohl bautechnische als auch planungsrelevante Änderungen eingetreten.

So dürfen Blitzschutzanlagen nur noch nach vorheriger Planung errichtet werden, die aus:

  1. der Blitzschutzklassenberechnung, (in der ein geforderter Wirkungsgrad errechnet wird, welcher sich aus den Gebäudemaßen, dem Standort, der Blitzdichte, der Gebäudenutzung und verschiedenen Bauteilen des Gebäudes zusammensetzt, bzw. Einstufung nach VdS Richtlinie 2010)
  2. der Erdungs- und Ableitungsberechnung, (in der ein Erdungstyp festgelegt, sowie die benötigte Anzahl der Ableitungen nach dem Gebäudeumfang ausgerechnet werden)
  3. bei Bedarf die Berechnung des Näherungs- und Sicherheitsabstandes zu Strom führenden Leitungen und sicherheitsrelevanten Bauteilen,
  4. Anfertigen einer Planungszeichnung (Dachanlage und Erdungsanlage) und Festlegung der Kennwerte des Blitzschutzsystems besteht.

Diese Unterlagen muss künftig jeder Planer bzw. Errichter eines Blitzschutzsystems anfertigen, damit auch nachvollziehbar ist, nach welchen Kriterien die Anlage errichtet wurde.

Zum Nutzen des Kunden ist hier die Tatsache, dass Überdimensionierungen und mangelhaft gebauten Anlagen vorgebeugt werden kann, da die DIN VDE 0185-305 Teil 1-4 rechtsverbindlich ist und der Anlagen Errichter für etwaige Schäden und Mängel straf- und zivilrechtlich haftbar ist.

Überspannungsanlagen und Versicherungsschutz

Manche Versicherungen geben beim Einbau von Blitzstrom- und Überspannungsableitern bis zu 5% Dauernachlass oder es kann der Einbau finanziell unterstützt werden.

Meist werden im Schadensfall nämlich nur 5% der Versicherungssumme oder der Zeitwert der Geräte bezahlt.

Blitzschutzanlagen und Versicherungsschutz

Sie erhalten von uns einen detaillierten Prüfbericht, der Ihrer Versicherung als Nachweis für eine regelmäßige Überprüfung dient, so dass es im Schadensfall nicht zu Haftungsausschlüssen kommen kann.

Wurde eine bestehende Anlage nicht ordnungsgemäß gewartet, kann im Schadensfall die Versicherung die Zahlung verweigern.

Die häufigsten Mängel

Meist werden Mängel an der Erdungsanlage festgestellt. Für die Kunden nicht mehr sichtbar, wird hier in vielen Fällen geschludert und teilweise werden die Schäden wissentlich von Errichterfirmen in Kauf genommen, da sie meist erst nach Ablauf der Gewährleistung entdeckt werden.
Von falsch verwendeten Materialien, schlampiger Isolierung der Klemmstellen bis hin zu Tiefenerdern, die laut Errichter 9m tief im Boden eingetrieben worden sind, obwohl nach 2m Felsen anzutreffen ist.

Diese Mängel sind schwerwiegend, weil die Erdungsanlage das Herzstück einer Blitzschutzanlage ist, über die der zu erwartende Strom sicher ins Erdreich geleitet werden soll. Mängel an selbiger können gleichsam wie Mängel im Dachbereich schwere Folgeschäden verursachen. Der erwünschte Schutz stellt sich nicht selten als optische Augenwischerei heraus.

Gerade deshalb ist eine Messung und im Zweifelsfall auch eine Probegrabung sinnvoll, um diese verdeckten Mängel aufzuspüren.

Fehlende Regenfallrohrerdungen stehen bei den Mängeln an zweiter Stelle. Schon nach der alten Norm mussten diese geerdet werden, was in vielen Fällen unverständlicherweise nicht der Fall ist. Da bei einem Blitzeinschlag Teilströme über die Regenfallrohre ins Erdreich laufen ist es eigentlich selbstverständlich, dass diese geerdet werden müssen.

Zum Schluss

Es ist heute möglich Blitzschutzanlagen mit sehr hoher Lebensdauer (kaum Materialverschleiß) und einer Effektivität von 98% zu bauen! Wenn innerer und äußerer Blitzschutz fachgerecht erstellt werden, ist die Brand- und Gebäudesicherheit optimal.
Halber Blitzschutz - ist kein Blitzschutz!
Ein unabhängiger Prüfdienst stellt die Funktionsfähigkeit Ihrer Anlage sicher und das ist in jedem Falle billiger als eine Schadensregulierung nach einem Blitzschlag!
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